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DTP Kleiner GmbH & Co. KG

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ISO 9001 ISO 9001 SmS Zertifikat

Allgemeine Einkaufsbedingungen zwischen Unternehmern

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Bedingungen des Käufers gelten für alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, sofern nicht hiervon abweichende Regelungen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die der Käufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Käufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen des Käufers gelten auch dann, wenn der Käufer die Lieferung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den Angeboten des Käufers schriftlich niedergelegt.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    1. An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist der Käufer zwei Wochen gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das An­gebot durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen.
    2. Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum des Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Verkäufer die Angebote des Käufers nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an den Käufer zurückzusenden.
  3. Zahlungen
    1. Der vom Käufer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungs­kosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene Bestellnummer auszuweisen.
    2. Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von vierzehn Kalendertagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
    3. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vol­lem Umfang zu. Er ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
  4. Lieferfrist
    1. Die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich.
    2. Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht der Käufer Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
  5. Gewährleistung/Haftung
    1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb ei­ner angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitsta­gen ab Ablieferung der Ware von dem Käufer abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie in­nerhalb von drei Arbeitstagen ab deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.
    2. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  6. Haftung des Verkäufers / Versicherungsschutz
    1. Wird der Käufer aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer den Käufer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.
    2. Muss der Käufer aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. Abschnitt VI Ziff. 1 eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion er­geben. Der Käufer wird, soweit es ihm möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
    3. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware angemessenen Deckungssumme abzuschließen und aufrecht zu halten (die Fixierung der Deckungssumme pro Personen-/Sachschaden ist von dem jeweiligen Produkt abhängig und individuell festzulegen). Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
    4. Wird der Käufer von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind, es sei denn, der Verkäufer hat nicht schuldhaft gehandelt. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche des Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistel­lungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  7. Geheimhaltung / Eigentumsvorbehalt
    1. Alle vom Käufer erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers. Der Verkäufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Käufers außerhalb dieses Vertrages verwerten und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten unverzüglich an den Käufer zurückzugeben.
  8. Gerichtsstand/Erfüllungsort / Anwendbares Recht
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Käufers, soweit der Verkäufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist.
    2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
    3. Salvatorische Klausel
      Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Einkaufs- und Zahlungsbedingungen un­wirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Einkaufsvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr in diesem Falle, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

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