Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
(zwischen Unternehmen)
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zwischen zwei Unternehmen
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren...
- In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
- Angebot und Vertragsschluss
- Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen...
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich...
- An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor...
- Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung...
- Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zulässig...
- Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn...
- Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind unverbindlich...
- Handelt es sich um ein Fixgeschäft im Sinne des BGB oder HGB, haften wir entsprechend...
- ...
- Gefahrenübergang - Versand / Verpackung
- Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers...
- Wir nehmen Transport- und sonstige Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung nicht zurück...
- Wird der Versand verzögert, lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers...
- Auf Wunsch wird die Lieferung durch eine Transportversicherung abgesichert...
- Gewährleistung / Haftung
- Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachkommt...
- Bei berechtigter Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet...
- Die Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung...
- Wir sind auch ohne Fristsetzung zur Rücknahme verpflichtet, wenn...
- Die Verpflichtung zur Rücknahme entfällt, wenn der Käufer eigenständig Garantien übernommen hat...
- Wir haften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung...
- Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten...
- Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen...
- Schadensersatzansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung...
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum...
- Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und zu versichern...
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist...
- Bei Zugriff Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns sofort zu benachrichtigen...
- Wir sind verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert 10% übersteigt...
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz...
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam...