Allgemeine Einkaufsbedingungen zwischen Unternehmen
- Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Bedingungen des Käufers gelten für sämtliche Verträge über Warenlieferungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
- Alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer sind schriftlich in Kaufvertrag, Bedingungen und Angeboten festgehalten.
- Angebot und Vertragsschluss
- Der Käufer ist zwei Wochen an sein Angebot gebunden; der Verkäufer kann es nur innerhalb dieser Frist schriftlich annehmen.
- Zeichnungen und Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers und sind bei Nichtannahme unverzüglich zurückzusenden.
- Zahlungen
- Der in der Bestellung ausgewiesene Preis gilt frei Haus inklusive Verpackung – zzgl. MwSt. Rechnungen müssen die Bestellnummer enthalten.
- Zahlung: 14 Tage 2 % Skonto oder 30 Tage netto, sofern nichts anderes vereinbart.
- Dem Käufer stehen umfassende Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu; Abtretungen durch den Verkäufer bedürfen der Zustimmung.
- Lieferfrist
- Liefertermine sind verbindlich.
- Bei Verzug stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu; der Verkäufer kann sich exkulpieren.
- Gewährleistung / Haftung
- Rügefrist: offensichtliche Mängel binnen drei Arbeitstagen nach Lieferung, verdeckte binnen drei Tagen nach Entdeckung.
- Mängelansprüche verjähren 36 Monate ab Gefahrübergang.
- Haftung des Verkäufers / Versicherung
- Freistellung des Käufers bei Produkthaftungsansprüchen, sofern Ursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers.
- Erstattung aller Aufwendungen bei Rückrufaktionen.
- Pflicht zum Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung in angemessener Deckung.
- Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen; Verjährung 36 Monate ab Gefahrübergang.
- Geheimhaltung / Eigentumsvorbehalt
- Alle vom Käufer überlassenen Teile und Unterlagen bleiben dessen Eigentum und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung verwertet werden.
- Gerichtsstand / Erfüllungsort / Recht
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Käufers, sofern der Verkäufer Kaufmann ist.
- Es gilt deutsches Recht.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird sie durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.




